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Im Regensburger Korruptionsprozess hat die Staatsanwaltschaft am Montag ihr Plädoyer gehalten. Für den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs und Bauträger Volker Tretzel fordert sie jeweils eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Wolbergs kritisiert indes nicht nur das Plädoyer, sondern abermals das Verhalten der Anklage.

Im Fall des suspendierten Oberbürgermeisters hielt die Anklage am Vorwurf der Vorteilsannahme, des Verstoßes gegen das Parteiengesetz sowie der Bestechlichkeit fest. Tretzel wirft sie nach wie vor Vorteilsgewährung, Bestechung und Verstoß gegen das Parteiengesetz vor. Die gleichen Vorwürfe sieht die Staatsanwaltschaft beim ehemaligen Geschäftsführer des Bauteam Tretzel, Franz W., bestätigt und fordert eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Die Freiheitsstrafe von sechs Monaten wegen Beihilfe zur Vorteilsannahme für den früheren Fraktionschef Norbert Hartl soll laut Anklage zur Bewährung ausgesetzt werden.

Die beiden Staatsanwältinnen Christine Ernstberger und Ingrid Wein ließen in ihrem mehrstündigen Plädoyer nochmals alle sieben Themenkomplexe des Korruptionsprozesses Revue passieren. Dabei stellten sie wiederholt die Glaubwürdigkeit Joachim Wolbergs vor Gericht in Frage – vor allem aufgrund seines vorgegebenen Unwissens in Bezug auf bestimmte E-Mails oder aufgrund seines Desinteresses an Sachverhalten wie dem Wohnungskauf seiner Mutter oder Schwiegermutter. Dieses Verhalten, so die Staatsanwaltschaft, stehe in Widerspruch zu seiner sonst vorgegeben Sorgfalt hinsichtlich seiner Amtstätigkeit als Oberbürgermeister einer Großstadt und gehe überdies nicht konform mit Zeugenaussagen oder dem E-Mail-Verkehr. Volkter Tretzel wurde von der Staatsanwaltschaft zudem mehrmals als „Spiritus Rector“ bezeichnet und damit als die treibende Kraft des Korruptionssystems.

Keine Strafmilderung vonseiten der Staatsanwaltschaft

Mögliche strafmildernde Umstände wie der von der Verteidigung angeführte Druck aufgrund mitunter als Vorverurteilung bezeichneter Berichterstattungen sah die Staatsanwaltschaft nicht gegeben. Schließlich sei Wolbergs eine Person des öffentlichen Lebens und zudem habe er sich selbst in den Medien dargestellt. Auch die Ermittlungsfehler etwa bei abgehörten Telefongesprächen machte die Anklage nicht strafmildernd geltend, da alle für das Verfahren relevanten Telefonate korrekt verschriftlich worden seien. Wein betonte am Ende des Plädoyers nochmals, dass die Staatsanwaltschaft niemanden vernichten wolle und nicht am Gewinnen interessiert sei. Es gehe stattdessen einzig um die Erfüllung ihrer Pflicht: dem Ermitteln von Straftaten.

Wolbergs: „Staatsanwälte haben ein Jagdbewusstsein“

Unmittelbar nach dem Plädoyer kritisierte Wolbergs-Verteidiger Peter Witting in einer kurzen Stellungnahme den Vortrag der beiden Staatsanwältinnen. Sie hätten in ihrem Plädoyer nicht einen entlastenden Punkt für seinen Mandanten angeführt und stattdessen einen medialen Aufschlag produziert, mit dem sie der Behörde massiv geschadet hätten.

Joachim Wolbergs äußerte im Anschluss an den Verhandlungstag ebenfalls seinen Unmut über die Staatsanwaltschaft: „Ich habe es nicht für möglich gehalten, dass eine Staatsanwaltschaft sich null für das interessiert, was in der Beweisaufnahme passiert ist.“ Den Vorwurf der Anklage, er habe kein Unrechtsbewusstsein, wies er von sich: „Nach allem, was ich von der Staatsanwaltschaft erlebt habe, ist glaube ich bewiesen, dass die Staatsanwaltschaft kein Rechtsbewusstsein hat. Diese Staatsanwälte in diesem Verfahren haben ein Jagdbewusstsein und ein Vernichtungsbewusstsein.“ Sein Vertrauen in diese Staatsanwaltschaft sei auf den Nullpunkt gesunken, und er sei froh, dass am Ende ein Gericht und nicht eine rechtsferne Behörde wie die Staatsanwaltschaft die Entscheidung fällt.

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