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Die Stadt Regensburg weist darauf hin, dass zur Vermeidung von Gefährdungen und Behinderungen im Straßenverkehr Äste, Sträucher und Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden müssen.

Dies gilt insbesondere an Straßeneinmündungen und entlang von Bürgersteigen. Anpflanzungen sind ebenfalls zurückzuschneiden, wenn sie Verkehrszeichen, Wegweisungs- und Straßennamenschilder oder Einrichtungen der Straßenbeleuchtung verdecken oder in Geh- und Radwege hineinragen und dabei keinen Mindestlichtraum von 2,50 Meter freihalten. Über Fahrbahnen muss ein Mindestlichtraum von 4,50 Meter gewährleistet sein. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass im Winter Äste und Sträucher durch die Schneelast stärker in den Straßenraum gedrückt werden können.

Nur bei Beachtung dieser Pflichten werden Gefährdungen und eventuelle Schäden oder Verletzungen von Verkehrsteilnehmern vermieden. Zudem kann nur dann die erforderliche Reinigung der öffentlichen Gehwege entlang der Grundstücksgrenzen mit Kehrmaschinen problemlos durchgeführt werden. Restmüll und Altpapier können ebenfalls nur dann in der bisher praktizierten Weise abgeholt werden, wenn Äste und Sträucher zurückgeschnitten werden. Eine Vernachlässigung dieser Pflichten könnte dazu führen, dass Müll- und Papiertonnen an den bisherigen Bereitstellungsstandorten nicht geleert werden können. Auch die Wirkung der Straßenbeleuchtung und die Wahrnehmbarkeit der Verkehrsbeschilderung kann durch Bewuchs beeinträchtigt werden. Dies kann ebenfalls Gefährdungen von Mitbürgern und Mitbürgerinnen zur Folge haben.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass sich die Stadtverwaltung vorbehält, in den öffentlichen Straßenraum ragende Pflanzenteile im Rahmen der Ersatzvornahme zurückschneiden zu lassen und die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten den Grundstückseigentümern in Rechnung zu stellen, sofern diese ihrer Verpflichtung zum Zurückschneiden nicht rechtzeitig nachkommen sollten.

Es ist zu beachten, dass für weitergehende Gehölzschnittmaßnahmen zum Teil Genehmigungspflichten nach der städtischen Baumschutzverordnung bestehen. Erforderliche Erlaubnisse sind noch vor Beginn der Schnittmaßnahmen beim Umwelt- und Rechtsamt der Stadt Regensburg einzuholen.

Die Stadt bittet alle Grundstückseigentümer eindringlich, diese Hinweise zu beachten. Eventuelle Haftungsansprüche können so vermieden werden.

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