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Auf eine Wohngebäudeversicherung sollte kein Hauseigentümer verzichten, denn sie springt ein, wenn am Eigenheim durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser Schäden entstehen. Bei Folgeschäden unterstützt einen die Wohngebäudeversicherung ebenfalls.

Vor allem die Kosten für aufwändige Reparaturen oder gar den Wiederaufbau eines Hauses sind oft so hoch, dass man den Traum vom eigenen Haus wieder begraben muss. Eine Wohngebäudeversicherung verhindert den finanziellen Ruin, der beispielsweise bei einem notwendigen Neubau nach einem Hausbrand drohen kann. Die Versicherung springt auch ein, wenn umgefallene Bäume, abgebrochene Äste oder Sturmwehen Dach oder Fenster beschädigen.

Versichert ist nicht nur das Haus, sondern es werden darüber hinaus auch sämtliche Bestandteile mitversichert, die im Gebäude fest montiert sind – so etwa die Heizungsanlage. Alle losen Haushaltsgegenstände hingegen sind bei Folgeschäden durch Sturm, Brand oder Wasser im Gebäudeinneren durch die Hausratversicherung geschützt, die man zur Absicherung gegen Einbrüche sowieso abgeschlossen haben sollte.

Garage, Carport, Gartenhaus oder Wintergarten sind nur von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt, wenn sie explizit im Versicherungsvertrag aufgenommen wurden. Die Versicherungssumme ist dann aber höher und die Prämien steigen entsprechend mit. Das lohnt sich dementsprechend vor allem für solche Hauseigentümer, die erst kürzlich eine Garage für mehrere tausend Euro errichten ließen oder sogar eine Finanzierung auf Anbauten und sonstige freistehende Gebäude auf dem Grundstück laufen haben.

Bei Naturkatastrophen schafft eine Zusatzversicherung Abhilfe

Die Wohngebäudesicherung kommt nicht für jeden Schaden am Haus auf. Sturmschäden werden zum Beispiel grundsätzlich erst ab Windstärke acht übernommen. Bei Überschwemmung, Schneedruck oder anderen Naturgewalten, die zu Schäden am Haus führen können, ist eine Kostenerstattung ausgeschlossen. Elementarschäden gelten nämlich nicht als Fall für die Wohngebäudeversicherung. Für die Absicherung von Naturkatastrophen braucht es zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. Einige Versicherer, wie zum Beispiel CosmosDirekt , bieten diese Zusatzleistung gegen einen geringfügigen Aufpreis gleich mit den Policen für eine Wohngebäudeversicherung an. Für Immobilienbesitzer, deren Haus in einem Hochwassergebiet oder überhaupt in Gewässer- oder Hangnähe steht, kann solch eine Elementarschadenversicherung durchaus sinnvoll sein.

Versicherungsschutz nur bei direkt durch Umwelteinflüsse verursachtem Schaden

Die Wohngebäudeversicherung haftet im Übrigen nicht, wenn Schäden am Gebäude nicht direkt auf Umweltereignisse zurückzuführen sind. Auch die Elementarschadenversicherung ist nicht zahlungspflichtig, sofern es sich um Schäden handelt, die nicht auf "unmittelbare Einwirkung oder als unvermeidbare Folge des Schadensereignisses" eingetreten sind. So urteilte das Amtsgericht Mannheim (Az.: 3 C 194/12) in einem Fall, in dem eine durch Hagel verstopfte Regenrinne einen Wassereintritt verursachte.

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