Die Stadt Regensburg erhebt eine Hundesteuer, die jeweils im April eines Jahres fällig ist. Was Hundehalter nun beachten müssen, erfahren Sie hier.
Liegt der Stadt ein SEPA-Mandat für die Hundesteuer vor, wird der Betrag vom Konto abgebucht. Diese Regelung gilt ab Dienstag, den 01. April, und wird nun jährlich fällig.
Stadt stellt keine Rechnung
Liegt keine Einzugsermächtigung vor, muss die Steuer unter Angabe der Finanzadresse und des Namens fristgerecht überwiesen werden. Seitens der Stadt wird keine Rechnung gestellt.
Bei Fragen zur Hundesteuer ist die Hundesteuerstelle unter Telefon 507-92045 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erreichen.
Weitere Informationen unter www.regensburg.de/buergerservice/dienstleistungen/15396/hundesteuer.html
Stadt Regensburg / RNRed