Die Bundesregierung bekräftigt ihr Bekenntnis zur Zwei-Staaten-Lösung als einzigem Weg zu dauerhaftem Frieden im Nahen Osten. Für sie steht die Bewältigung der humanitären Krise in Gaza sowie ein Waffenstillstand und politische Perspektiven im Fokus.
Die Bundesregierung hält an der Überzeugung fest, dass nur eine verhandelte Zwei Staaten-Lösung dauerhaft Frieden und Sicherheit für Israelis und Palästinenser bringen wird. Die Anerkennung eines palästinensischen Staats betrachtet sie weiter als einen der abschließenden Schritte auf dem Weg zur Verwirklichung einer Zwei Staaten-Lösung. Israels Sicherheit hat für die Bundesregierung übergeordnete Bedeutung. Sie plant insofern nicht, kurzfristig einen palästinensischen Staat anzuerkennen.
Der aktuelle Stand kurz zusammengefasst
Jetzt steht für die Bundesregierung im Vordergrund, überfällige Fortschritte zu den dringendsten Fragen zu erreichen:
- Es braucht jetzt einen Waffenstillstand in Gaza. Die Geiseln, darunter deutsche Staatsangehörige, müssen freikommen. Die Hamas muss entwaffnet werden; ihr nicht erst am 07. Oktober entfesselter Terror muss enden.
- Israel muss die katastrophale humanitäre Lage in Gaza sofort und drastisch verbessern. Sie muss der leidenden Zivilbevölkerung menschenwürdige dringend notwendige Versorgung zukommen lassen.
- Eine tragfähige politische Perspektive für Gaza ist notwendig, damit aus einem befristeten Waffenstillstand dauerhafter Frieden werden kann.
- Es darf keine weiteren Schritte hin zu einer Annexion des Westjordanlandes geben.
Ihre Hilfe zur Schaffung der Voraussetzungen palästinensischer Staatlichkeit setzt die Bundesregierung fort; dazu gehört die Unterstützung der Autonomiebehörde.
Die genannten Schritte sind absolut notwendig, um das Leiden der Zivilbevölkerung zu beenden. Sie sind auch notwendig, um die Perspektive auf eine Zweistaaten-Lösung und damit dauerhaften Frieden im Nahen Osten offen zu halten.
Darüber ist sich die Bundesregierung mit Frankreich und Großbritannien einig, ebenso mit den Partnern in der Region. Dies gilt ungeachtet der bekannten unterschiedlichen Positionen zur Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für eine Anerkennung.
Bundesregierung / RNRed