Ein 54-jähriger Schiffsführer wollte auf Höhe der Steganlage des Sportbootverein an der Bundeswasserstraße Donau ein Gütermotorschiff wenden und stieß hierbei gegen die Steganlage. Durch den Anprall wurde selbige mitunter stark verzogen. Daran festgemachte Boote wurden am Außenbordmotor sowie an den Griffen der Badeleiter beschädigt. Bei einem weiteren Boot lief Wasser in den Maschinenraum.
Nachdem ein 54-Jähriger mit seinem Boot gegen die Steganlage gestoßen und mehrere Boote dabei beschädigt hatte, setzte der Schiffsführer seine Fahrt Richtung Geisling fort, ohne sich als verantwortlicher Schiffsführer zu erkennen zu geben.
War der Schiffsführer betrunken?
Nachdem der Schiffsführer seinen Wohnsitz nicht im Inland hat, wurde von der Staatsanwaltschaft die Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten angeordnet. Da bei der Personalienfeststellung zudem Alkoholgeruch wahrgenommen werden konnte, wurde eine Blutentnahme bei dem Schiffsführer durchgeführt. Der entstandene Schaden liegt im mittleren fünfstelligen Bereich.
Verkehrspolizeiinspektion Regensburg / RNRed