Die Stadt Regensburg informierte heute darüber, dass der Freistaat das Verfahren zum Hochwasserschutz Regensburg „Abschnitt H, Unterer Wöhrd“ beim Umweltamt der Stadt Regensburg beantragt hat.
In einer öffentlichen Pressemitteilung teilte die Stadt am Montag, den 10. November, mit, dass das geplante Vorhaben zum Hochwasserschutz in Regensburg begonnen hat. Die Planungen umfassen den Unteren Wöhrd, beginnend im sogenannten „Mühlenviertel“ im Westen und ostwärts endend im Bereich westlich der Nibelungenbrücke. Der Bereich östlich der Nibelungenbrücke wird nicht berührt.
Diese Elemente sollen das Wasser abhalten
Die Planungen umfassen im Wesentlichen die abschnittsweise Errichtung von Hochwasserschutzmauern und mobilen Hochwasserschutzelementen, Objektschutzmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die Errichtung einer Untergrundabdichtung gegen aufsteigendes Grundwasser sowie einer Binnenentwässerung. Zudem erfolgen notwendige Anpassungen an Sparten und Umgestaltungsmaßnahmen des Vorlandes am nördlichen Ufer des Unteren Wöhrd (Nordarm der Donau) und im Bereich der Werftstraße.
Gibt es Einwände?
Für das beantragte Vorhaben wird ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens erfolgt eine Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Möglichkeit, als Betroffener des Vorhabens Einwendungen zu erheben. Hierfür sind jedoch gesetzliche Fristen einzuhalten.
Stadt Regensburg / RNRed