Gestern ging bei der Einsatzzentrale in Regensburg die Mitteilung über einen Schlangenlinienfahrer im Stadtgebiet ein. Dieser hielt sich nach erster Mitteilung im Stadtosten im Bereich der Bajuwarenstraße auf, wo er ständig wendete und über Bordsteinkanten fuhr. Der Pkw-Führer beschleunigte dann auf über 100 km/h und entfernte sich in Richtung Odessaring.
Am Sonntag, den 07. Dezember, gegen 01:30 Uhr ging bei der Einsatzzentrale in Regensburg die Mitteilung über einen Schlangenlinienfahrer im Stadtgebiet ein. Im Rahmen der Fahndung konnte der Fahrzeugführer des Pkw auch von einer Streife der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg in der Bajuwarenstraße festgestellt werden. Nach Betätigung eines Anhaltesignals durch die Streifenbeamten beschleunigte der Pkw-Führer auf über 100 km/h und entfernte sich in Richtung Odessaring. Im Rahmen der Verfolgungsfahrt ignorierte der Fahrer Blaulicht, Sirene und weitere Anhaltesignale der Streifenbeamten.
32-Jähriger hatte gefälschte Ausweisdokumente dabei
Von der Bajuwarenstraße aus beschleunigte der Pkw-Führer stark und bog in die Benzstraße ein, wendete und fuhr wieder in die Bajuwarenstraße. Dort bog der Fahrer anschließend auf einen Parkplatz ab, wo er schließlich einer Kontrolle unterzogen werden konnte. Aufgrund wahrnehmbaren Alkoholgeruchs wurde eine Blutentnahme beim Audifahrer angeordnet. Zudem konnte festgestellt werden, dass der Pkw-Führer keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnte. Der 32-jährige Pkw-Führer war darüber hinaus im Besitz einer Debitkarte, die nach derzeitigem Ermittlungsstand für ein Betrugsdelikt verwendet worden war, und führte ein totalgefälschtes Ausweisdokument mit. Ferner wurde ein vierstelliger Bargeldbetrag aufgefunden, dessen Herkunft nicht nachweisbar war. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme wurde er schließlich in Gewahrsam genommen. Da er mit der Durchführung der Maßnahmen nicht einverstanden war, beleidigte er die eingesetzten Polizeibeamten. Die Verkehrspolizeiinspektion Regensburg leitete ein Ermittlungsverfahren gegen den Pkw-Fahrer wegen Trunkenheit im Verkehr, dem verbotenen Kraftfahrzeugrennen, dem Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie dem Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen ein. Zudem wird der Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen Beleidigung der eingesetzten Polizeivollzugsbeamten vorgelegt.
Verkehrspolizeiinspektion Regensburg / RNRed