Importfahrzeug mit nur kleiner Lücke zwischen der Stoßstange, Roller oder Sportmotorrad mit Riesentafeln hinten dran oder geht es auch kleiner? Hilft am Ende doch ein Augenzwinkern oder gar Vitamin B bei der Zulassungsstelle? Im Internet sind massig Berichte zu lesen, wenn es um die Zuteilung der Nummernschildgrößen geht – angeblich herrscht und waltet die jeweilige Zulassungsstelle über die zuzuteilende „Taferlgröße“ oder bekommt selbst nur „Kontingente“ an kleinen Tafeln zugeteilt. Ist dem so?
Wir haben beim Landratsamt in Regensburg nach gefragt und mit dem Leiter Herr Remling gesprochen.
Herr Remling wie werden die Größen zugeteilt? Herrscht hier Willkür?
Nein im Gegenteil! Hier gilt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und dort wird die Größe zunächst in der Anlage 4 geregelt. Einzeilige Kennzeichen haben hier eine Maximalgröße (!) von 520mm Breite und 110mm Höhe, die allen bekannten eben. Soll das Kennzeichen fahrzeugbedingt zweizeilig werden, wie zum Beispiel an einem Käfer hinten, reduziert sich die Größe auf 340mm Breite und 200mm Höhe. Bei zwei und dreirädigen Kraftfahrzeugen sogar auf nur 280mm Breite, im Minimum auf 180mm. Es ist dann im Grunde eher ein Problem ob Kennungen verfügbar sind, deren Anzahl an Buchstaben und Ziffern rechtskonform auf das Nummernschild passt. Bei Landkennzeichen ist da mehr Spielraum da sogar zwei Buchstaben und eine Zahl oder ein Buchstabe und zwei Zahlen möglich sind. Auch die zwei Zahlen und zwei Buchstaben-Kennung braucht eben weniger Platz als ein Stadtkennzeichen mit z.B. zwei Buchstaben und drei Ziffern.
Also ist es auch eine Frage der grundsätzlichen Buchstabengröße, wir kennen die Auswirkungen ja wenn wir ein Worddokument formatieren….
Ja und diese Größen werden in Schrifthöhe und Schriftbreite ebenfalls dort im Gesetz geregelt. Soll bauart- oder fahrzeugbedingt ein noch kleineres Kennzeichen werden, dann kann sogar eine sogenannte „verkleinerte Mittelschrift“ verwandt werden wo die Buchstaben nur 49mm anstatt 75mm hoch sind. Dieses Kennzeichen ist dann 255mm Breit und 13cm hoch, man kennt es von Krafträdern mit bis zu 125ccm Hubraum, meist Roller und co. Ab und zu ist das auch von Nöten, da Kennzeichen laut Gesetz auch nicht größer sein dürfen als die vom Hersteller des Kraftfahrzeugs vorgesehene Anbringungsstelle. Da darf sich also nichts hochbiegen oder abstehen. Auf dieses kleine Kennzeichen dann jedoch ein „H“ und die Saisonzulassung zu bringen wird je nach Buchstaben-Ziffernkombi schwierig.
Vielen Dank Herr Remling!
Wer auf der staatlichen Website www.gesetze-im-internet.de sucht, findet die Verordnung und dort auch Bilder zu den Buchstaben und den Größen samt Buchstabenbeispielen. Man kann also schauen, wie man mit seiner Wunschkombi hinkommen könnte. Ob es dann drauf passt, weiß der Schildermacher am besten und eventuell rentiert sich eben eine Nachfrage vorher. Eine Zeit lang waren die Fahrzeugprüfer bei der Abnahme (siehe Bericht Import) gehalten die bauartbedingt abweichenden Größen festzuhalten und einzutragen. Inzwischen ist dies jedoch wieder passé und die Prüfer sollen das nicht mehr tun, zumindest bei uns, wie wir abklären konnten. Wenn Sie also eine bauartbedingte Abweichung benötigen, dann ist es gut diese in Fotos samt hingehaltenem Metermaß bei der Zulassung dabei zu haben – schlimmstenfalls muss das Auto gemeinsam mit dem Sachbarbeiter besichtigt werden. Das Ganze kommt auch nicht von ungefähr, gibt es doch auch viele die versuchen Ihr Auto aus rein optischen Gründen nach eigenem Geschmack zu tunen. Egal ob für Fotos bei Geschwindigkeitskontrollen, Videomauten oder auch nötiger Lesbarkeit bei Unfallflucht o.ä., sexy Minikennzeichen wie früher in Italien gibt es eben schon lange nicht mehr.
Temporäre Kennzeichen
Fahren ohne Versicherungsschutz und ohne Kennzeichen ist natürlich verboten und wird massiv geahndet. Wer also ein Fahrzeug überführen möchte, Prüfungs- oder Probefahrten vornehmen will, braucht ein Kennzeichen. Händler haben dafür rote Kennzeichen. Jeder andere muss ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Dies gilt dann fünf Tage ab Zuteilung und darf auch nur an einem Fahrzeug verwendet werden. Zum Antrag benötigt man eine elektronische Versicherungsbestätigung (EVB), seinen Ausweis, Nachweis einer gültigen HU (ansonsten ist nur die Fahrt zur HU erlaubt), Zulassungbescheinigung I/II oder CoC, liegen nur andere Dokumente vor, empfiehlt sich vorab ein Anruf bei der Zulassungsstelle. Schilder plus Verwaltung kosten ca. 40 Euro. Die Kennzeichen werden nicht in allen Nachbarländern anerkannt! Wer also ins Ausland fahren möchte, sollte spezielle Ausfuhrkennzeichen beantragen. Diese sind steuerpflichtig und bis zu 12 Monate gültig.
Soll ein Fahrzeug Importiert werden, benötigt man umgekehrt eben ein Überführungskennzeichen vom Herkunftsland selbst. Dies kann mitunter erheblichen Aufwand bedeuten! Hierfür ist der (zulassungsfreie) Transport auf dem Anhänger die eindeutig einfachere Variante. Kurzzeitkennzeichen oder Rote Nummern anbringen und dann nach Deutschland fahren ist verboten und zieht empfindliche Strafen (auch z.T. Beschlagnahme des Fahrzeugs) nach sich.
Motofilter | Nick Lengfellner | RNRed