Nur bei einem Stau auf der Autobahn haben Fahrerinnen und Fahrer die Möglichkeit, einen Blick auf die Landschaft zu erhaschen. Während der Fahrt muss ja stetig auf die Fahrbahn und das Verkehrsaufkommen geachtet werden. Im Jahr 2026 hoffen viele Menschen, dass das Auto bald von selbst fährt. Das autonome Fahren soll hier Abhilfe schaffen und die Insassen ohne aktiven Fahrzeugführer an das gewünschte Ziel bringen. Doch wie weit sind die Systeme wirklich?
Was für eine schöne Landschaft. Aber leider sehen nur meine Beifahrer wie der Frühling langsam auf die Almwiesen Einzug hält, während weiter oben der Himmel und die schneebedeckten Gipfel um die Wette leuchten. Unten auf der Tauernautobahn drängt sich derweil der Verkehr und die Piefkes nutzen Tunneleingänge zum Vollbremsen, denn es könnte ja ein schwarzes Loch im Berginneren warten.
Aber halt! Hier gibt es doch etwas unserer Automittelhersteller, das bei akuten Verkehrsschmerzen hilft: Das Autonome Fahren. Ab zum Händler, den gebrauchten abgegeben und den neuen entgegengenommen – er fährt ja nun selbst. Also, so hörte man das doch fast schon?! Nein – soviel vorweg. Da sind wir trotz Ankündigungen und auch teilweisen Einführungen dann leider derzeit doch noch nicht. Aber was ist autonomes Fahren eigentlich? Autonomes Fahren bezeichnet die Technologie, die es Fahrzeugen ermöglicht, selbstständig zu lenken, Gas zu geben, zu bremsen und einzuparken. Vom teilautomatisierten Fahren auf der Autobahn bis hin zu hoch- und vollautomatisierten Funktionen bietet es verschiedene Stufen, die das Fahrerlebnis entspannt gestalten sollen.
Stufe 1: Das assistierte Fahren
Hier behält die Fahrerin oder der Fahrer das Auto vollständig unter Kontrolle – es gibt lediglich einzelne Assistenzsysteme, die beim Fahren zusätzlich unterstützen. Dazu zählen ein Tempomat – der die Geschwindigkeit des Autos beibehält, ohne dass das Gaspedal aktiv genutzt wird – und auch ein Abstandsregeltempomat (ACC: Adaptive Cruise Control). In diesem Fall erkennt das Fahrzeug einen Pkw oder Lkw vor sich und bremst von selbst ab, um den sicheren Abstand zum vorderen Wagen einzuhalten. Eine weitere helfende Hand im Straßenverkehr kann der automatische Spurenassistent (LKAS: Lane Keeping Assistant System) sein, der die weißen Fahrbahnmarkierungen erkennt und das Fahrzeug selbstständig in der Spur hält.
Stufe 2: Das teilautomatisierte Fahren
Auf der zweiten Stufe des autonomen Fahrens kann ein Pkw teilautomatisiert fahren. Hier ist das Fahrzeug nicht nur in der Lage, auf der Autobahn die Fahrspur einzuhalten, zu bremsen und zu beschleunigen, sondern es kann auch selbstständig einparken. Der jeweilige Autohersteller kombiniert dabei die verschiedenen Einzelsysteme miteinander, was auch den Überholassistenten miteinschließt. Dieser misst den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Fährt das Auto zu langsam, erkennt der Assistent dies über seine Radar- und Kamerasensoren und prüft automatisch die linke Spur auf andere Verkehrsteilnehmer. Mithilfe der Sensoren kann auch der tote Winkel überprüft werden. Ist die Spur frei von anderen Pkws oder Motorrädern, wechselt der Assistent selbstständig auf die linke Fahrspur. Das Interessante hierbei ist, dass im Falle eines Unfalls nicht der Fahrzeugführer, sondern das System des Pkw schuldfähig wäre.
Stufe 3: Das hochautomatisierte Fahren
Bei der nächsten Stufe können bestimmte Aufgaben der Fahrerin oder des Fahrers wie das Überholen, Bremsen und Beschleunigen vollständig ohne menschliches Eingreifen bewältigt werden. Diese Art des autonomen Fahrens sollte jedoch nur eingeschaltet und angewendet werden, wenn es keinen Gegenverkehr gibt und die Fahrbahnmarkierungen deutlich zu erkennen sind. Für Unfälle oder Fehler haftet das System ebenfalls bei Stufe 3 des autonomen Fahrens.
Stufe 4: Das vollautomatisierte Fahren
In der vierten Stufe des autonomen Fahrens wird die Fahrerin oder der Fahrer zum Beifahrer: Der Pkw steuert eigenständig in Parkhäuser, erkennt Markierungen, fährt auf die Autobahn, ordnet sich in den Verkehr ein, blinkt, überholt, bremst, beschleunigt und verlässt die Autobahn auch wieder. Die Passagiere können während der Fahrt schlafen, das Smartphone verwenden oder auch die Zeitung lesen – alles ist erlaubt, solange das System die Markierungen genau erkennt. Jedoch muss eine Fahrerin oder ein Fahrer am Lenkrad sitzen, um bei technischen Problemen sofort eingreifen zu können. Auch hier haftet das System für Unfälle oder Fehler.
Stufe 5: Das vollständige autonome Fahren
In der letzten Stufe könnte das Fahrzeug sämtliche Verkehrssituationen selbst einschätzen und bewältigen. So wäre zum Beispiel auch das Überqueren von Kreuzungen, das Ein- und Ausfahren des Kreisverkehrs und das Stehenbleiben vor einem Zebrastreifen ein Kinderspiel für das führerlose Fahrzeug, das auch ohne Insassen selbstständig fahren könnte. Das System des Fahrzeugs würde auch hier für Fehler und Unfälle haften. Wie sieht dies bei unseren Herstellern aus? Mercedes bekam als erster Deutscher Hersteller 2021 eine Sonderzulassung, um auf deutschen Autobahnen dies theoretisch nutzen zu können. Sowohl bei Mercedes als auch BMW wird Level 3 aber zunächst zurückgestellt und auch nicht mehr verfügbar sein. Dies hat verschiedene Gründe – mitunter ist auch die Kosten/Nutzenfrage eine große, denn die dafür einzubauenden Systeme sind extrem kostenintensiv. Und wie wir denken: nicht nur in der Anschaffung, sondern auch in Wartung und später in eventuell benötigten Ersatzteilen. Es scheint, als bliebe also bei uns noch eine Zeitlang Level 2 (mit durchaus zusätzlichen Features) das Maß der Dinge – und die Fahrerin oder der Fahrer wird lediglich unterstützt und nicht der Fahrzeugführungspflicht entledigt.
Sarah Solleder I filter Magazin