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Die meisten Menschen im Freistaat halten sich an die Ausgangsbeschränkung. Bei einigen Verstößen sind Strafen von bis zu 5.000 Euro möglich, wie aus dem Bußgeldkatalog zur Corona-Pandemie hervorgeht.

Auch am Wochenende registrierte die Polizei in der Oberpfalz wieder einige Verstöße gegen die verhängte Ausgangsbeschränkung. Egal ob heimliches Betreiben eines Fitnessstudios oder das Nicht-Einhalten des geratenen Mindestabstand von 1,5 Metern – ein Verstoß gegen die Regeln wird teuer. Der vom bayerischen Staatsministerium veröffentliche Bußgeldkatalog zur Corona-Pandemie gibt einen Einblick in die kostspieligen Strafen.

Öffnet beispielsweise ein Einzelhandelsgeschäft, das keine Dinge des täglichen Gebrauchs verkauft, für Kunden seine Pforten, erwartet den Betreiber ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro. Gleiches gilt für Betreiber, die Einrichtungen öffnen, die „nicht notwendige Verrichtungen des täglichen Lebens dienen“. Dem Betreiber eines Fitnessstudios im Regensburger Norden, der vergangene Woche heimlich geöffnet hatte, dürfte sein Verstoß folglich teuer zu stehen kommen.

Doch auch ein zu naher kleiner Smalltalk auf der Straße kann teuer werden. Hat eine Person beispielsweise die Wohnung ohne triftigen Grund verlassen, muss sie mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro rechnen. Hält sie noch dazu nicht den geforderten Mindestabstand ein, droht nochmals eine Strafe in Höhe von 150 Euro. Zeigt sich die Person jedoch einsichtig, kann eine Ermäßigung des Bußgelds in Betracht kommen. Um das Einhalten der vorläufigen Regeln wird sie jedoch nicht umherkommen.

Auch ein schneller Krankenbesuch, bei dem kein triftiger Grund vorliegt, kann zu einem teuren Abenteuer werden. Laut Bußgeldkatalog schlägt dieser Besuch mit 500 Euro zu Buche. Welche Geldstrafen bei weiteren Verstößen drohen, lesen Sie hier.

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