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Unfall – was nun?

Irgendwann ereilt es die meisten Verkehrsteilnehmer, verschuldet oder unverschuldet: Das Fahrzeug wird aufgrund einer Kollision, eines Parkremplers oder eines anderen Vorfalles beschädigt. Was ist nach einem Unfall zu tun und wie kann man sich sicher sein, seinen Schaden auch komplett ersetzt zu bekommen?
 
Soweit man bei der Beschädigung direkt dabei ist, helfen schon folgende Schritte, die man sich am besten notiert und zu seinen Fahrzeugpapieren legt. Schock oder hochkochende Emotionen beinträchtigen die Unfallteilnehmer oft und verhindern es, eine gute Grundlage für die folgenden Auseinandersetzungen während der Schadensregulierung zu schaffen. Auch wenn der Unfallgegner sofort die Schuld einräumt, die bezahlende Versicherung ist keinesfalls an einem maximalen Ausgleich interessiert und wird in der Regel die eigene Position so gut wie möglich absichern – meistens zu Lasten des Geschädigten. Ist die Situation unklar, ziehen Sie die Polizei hinzu. Soweit jemand auch nur eventuell verletzt wurde, muss diese auch kommen.


Nehmen Sie noch am Unfallort folgendes auf:

  • Amtliches Kennzeichen
  • Name und Anschrift des Unfallgegners
  • Name und Dienstelle des Polizeibeamten, der gegebenenfalls den Unfall aufnimmt
  • Adressen aller möglichen Zeugen
  • Alle beteiligten Fahrzeuge, wenn möglich sofort und ohne Positionsveränderung fotografieren (unterschiedliche Perspektiven mit Abstand, damit man die Szene beurteilen kann)
  • Bremsspuren und ausgetretene Flüssigkeiten


Das gilt im Nachgang des Unfalls

 
Der Geschädigte ist Herr des Verfahrens! Er wählt die Werkstatt, die repariert, und im Grunde wählt er auch einen Sachverständigen, wenn die Versicherung nicht bereit ist, die Kosten der Reparatur und beispielsweise des merkantilen Minderwertes (Minderwert am Markt als Unfallfahrzeug) abzudecken. Die Versicherung kann zwar Vorschläge machen, aber es ist das Recht des Geschädigten, auf diese keine Rücksicht zu nehmen und sich einen qualifizierten und unabhängigen Gutachter zu wählen. Dies ändert sich nur dann, wenn bereits ein Gutachten gemacht wurde. Ist dabei aber offensichtlich, dass Positionen verkürzt oder vorenthalten wurden, so ist ein weiteres Gutachten gerechtfertigt und muss dann ebenfalls vom Versicherer bezahlt werden. Gestalten Sie also möglichst früh und aktiv den gesamten Prozess mit!

Ein Gutachten ist auch wichtig, um vor Reparaturen eine solide Beweissicherung zu haben. Soweit Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, beauftragen Sie Ihren Anwalt möglichst früh mit der Betreuung, um alle Prozesse zur Schadensabwicklung richtig zu handhaben.


KFZ-Sachverständige / KFZ- Gutachter


Ein Gutachter dokumentiert und bewertet alle Schäden an Fahrzeugen und gibt somit eine sehr gut zutreffende Schadenshöhe an. Ebenso benennt er Reparaturdauer, die Höhe der Nutzungsausfallsentschädigung, kennt den Wiederbeschaffungswert und die Wertminderung, die das Fahrzeug durch den Unfall erfahren hat. Zu Grunde liegt meist ein Meisterbrief oder ein entsprechendes Studium, auf die entsprechende Fortbildungen folgen, die schließlich in einer Zertifizierung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger enden. Ein Sachverständiger wie Gutachterix hilft Ihnen dabei, alle nötigen Beweise vorzeigen zu können und den Schaden gerecht ersetzt zu bekommen.
Bildquelle: bigstockphoto.com | SuperOhMo

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