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Private Haftpflichtversicherung - Worauf kommt es an?
Die Landschaft der Versicherungen ist heute breit gefächert. Während Handy- oder Brillenversicherungen einen absoluten Luxus darstellen und nicht unbedingt notwendig sind, ist eine private Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss. Im folgenden Artikel informieren wir Sie rund um das Thema “private Haftpflichtversicherung” und geben Ihnen alles Wissenswerte auf den Weg mit.  

Was genau ist eine private Haftpflichtversicherung?

Die private Haftpflichtversicherung wurde entwickelt, um Sie vor Anschuldigungen zu schützen und den entstandenen Schaden zu begleichen. Laut Gesetz sind Sie nämlich dazu verpflichtet, für sämtliche Schäden aufzukommen, die Sie an Personen oder deren Eigentum verursacht haben. Die private Haftpflichtversicherung fungiert in solchen Fällen als “passiver Rechtsschutz”, der unberechtigt geforderte Schadensersatzzahlungen abwehrt. Konnte Ihre Schuld zweifelsfrei festgestellt werden, werden die Forderungen von der Versicherung übernommen. 

Welcher Schutz für wen?

Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, einen solchen Versicherungsschutz abzuschließen, dennoch wird jedem geraten, sich für eine private Haftpflichtversicherung zu entscheiden. Es existieren unterschiedliche Tarife, die auf die verschiedenen Bedürfnisse der Kundschaft ausgerichtet sind.  

Der Single-Tarif wird genutzt, wenn Sie lediglich sich selbst versichern möchten. Besitzen Sie eine Familie, sollten Sie auf den Familien-Tarif zurückgreifen. Dieser stellt sicher, dass sowohl Ehegatten als auch Partner einer Lebensgemeinschaft von dem Schutz profitieren. Kinder müssen in der Regel nicht extra eingetragen werden, da sie automatisch mitversichert sind. Dies gilt allerdings nur bis zum Abschluss Ihrer ersten Ausbildung. 

Wenn Sie freiberuflich tätig sind, wird zudem geraten, eine zusätzliche Berufs- oder Betriebshaftversicherung in Anspruch zu nehmen. Die private Haftpflichtversicherung ist nämlich nur im privaten Bereich gültig.  

Besonders wichtig ist die private Haftpflichtversicherung für Hausbesitzer, Tierhalter, Personen im öffentlichen Dienst etc. Die Wahrscheinlichkeit Schäden zu verursachen, ist tendenziell höher, weswegen vorbeugende Maßnahmen getroffen werden sollten.

Welche Schäden deckt eine private Haftpflichtversicherung ab?

Die private Haftpflichtversicherung legt großen Wert darauf, dass der Geschädigte nicht von der Erstattung profitiert. Es gibt nämlich immer wieder Fälle, in denen Kläger versucht, sich zu bereichern. Aus diesem Grund wurden die Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung genau definiert:
  1. Der Versicherungsschutz kann bei Sachschäden in Anspruch genommen werden. Es werden lediglich die Reparaturkosten übernommen. Erfährt der Gegenstand dadurch eine Wertminderung, wird ein Aufschlag gewährt. 
  2. Eine komplette Erstattung erhält der Geschädigte durch einen Totalschaden. 
  3. Sind Sie für einen Personenschaden verantwortlich, kommt die Versicherung für Arzt- und Krankenhausrechnungen auf und zahlt zudem eine Summe, welche die Unannehmlichkeiten und Versäumnisse ausgleichen soll, die durch Ihr Verschulden entstanden sind. 

Wie hoch sollte man sich versichern?

Leider ist die Summe begrenzt, für welche die Versicherung im Schadensfall einspringt. Sie ergibt sich aus der im Versicherungsschein vereinbarten Deckungssumme. Übersteigen die Schäden diese Zahl, müssen Sie den Rest der Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen. Es wird empfohlen, eine Mindestdeckungssumme von 10 Millionen Euro zu veranschlagen. Personen, die durch ihren Beruf oder ihre persönlichen Voraussetzungen besonders prädestiniert für das Verursachen von Schäden sind, sollten eine höhere Summe einkalkulieren. Deckungssummen in Höhe von 50 Millionen Euro bedeuten nur einen geringen Mehraufwand für Sie und können Sie im Ernstfall vor dem finanziellen Ruin bewahren.

Wann ist man nicht versichert und worauf man noch achten sollte

Es kann auch vorkommen, dass die private Haftpflichtversicherung sich weigert, für die Folgeschäden Ihrer Handlungen aufzukommen. Dies ist möglich, wenn Sie einem Freund, Bekannten oder Familienmitglied in Ihrer Freizeit unter die Arme gegriffen haben. Bei Umzugsarbeiten, handwerklichen Tätigkeiten oder anderen Gefälligkeitsdiensten müssen Sie also selbst zahlen. Außerdem sollten Sie auch wissen, dass Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, nicht zur Rechenschaft gezogen werden können.  

Auf dem Markt existiert zudem eine Vielzahl an Anbietern. Durchforsten Sie die Policen nach Klauseln, die neu entstehende Risiken zunächst mitversichern. Somit sind Sie in der Lage, den neu angeschafften Hund zunächst beitragsfrei in der privaten Haftpflichtversicherung abzudecken. Diese wird die Zeit überbrücken, bis sie eine passende Tierhalterhaftpflichtversicherung ausfindig gemacht haben.
Bildquelle: pixabay.com | MichaelGaida

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