Wer als Freiberufler ein Unternehmen aufbauen möchte, muss eine Existenz gründen. Hierfür stehen verschiedene Rechtsformen zur Verfügung. Was bei der Gründung und insbesondere bei der Haftung sowie der Absicherung des Privatvermögens zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Ein Freiberufler ist sein eigener Chef – wer aus dem Verdienstweg ein Unternehmen aufbauen möchte, muss eine Existenz gründen. Es existieren verschiedene Rechtsformen, die Gründern zur Verfügung stehen. Personen- und Kapitalgesellschaften haben unterschiedliche Bedingungen und Vorteile für Freiberufler. Wichtig ist insbesondere die Haftung und damit die Absicherung des Privatvermögens. Was gibt es dabei zu beachten?
Existenzgründung für Freiberufler
Selbstständige, Freiberufler oder Gründer – bei den Begriffen gibt es wichtige Unterschiede. Nicht jeder, der selbstständig arbeitet, ist ein Freiberufler und nicht jeder Freiberufler ist ein gewerblicher Einzelunternehmer.
Wer ist Freiberufler?
Der Freiberufler ist keine Rechtsform an sich, die benötigt wird, wenn ein Unternehmen gegründet werden soll. Stattdessen wird das Wort als Überbegriff für eine Person genutzt, die in bestimmten Berufen selbstständig arbeitet. Diese freien Berufe gehören den wissenschaftlichen, künstlerischen, erzieherischen oder schriftstellerischen Tätigkeiten an, sofern diese nicht der Gewerbeordnung unterliegen:
- Ärzte
- Heilpraktiker
- Anwälte
- Steuerberater
- Ingenieure
- Architekten
- Journalisten
- Dolmetscher
- Lehrer
- Webdesigner
Ob ein Beruf ein freier Beruf ist, entscheidet das Einkommenssteuergesetz (§ 18), das Gesetz über Partnergesellschaften (§ 1) und das Finanzamt, wenn man sich dort als selbstständig eintragen lässt.
Die Auswahl der Rechtsform
Freiberufler benötigen kein Mindestkapital, keinen Eintrag in das Handelsregister, keine Mitgliedschaft in der IHK, keine doppelte Buchführung und sie zahlen keine Gewerbesteuer. Dafür haben Freiberufler den Nachteil, dass sie bei Problemen mit ihrem Privatvermögen haften müssen.
Wer dies umgehen möchte, kann stattdessen eine Kapitalgesellschaft gründen. Aber auch Personengesellschaften haben ihre Vorteile.
Rechtsformen für Freiberufler
GmbH (Kapitalgesellschaft)
Für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind ein Handelsregistereintrag, GmbH-Geschäftskonto, einen Notar und ein Mindestkapital von 25.000 Euro nötig.
- Mindestkapital: 25.000 Euro
- Gründungskosten: ab 450 Euro
- Privathaftung: nein
UG (Kapitalgesellschaft)
Für die Unternehmergesellschaft sind ein Handelsregistereintrag, UG-Geschäftskonto, einen Notar und ein Mindestkapital von einem Euro pro Gesellschafter erforderlich.- Mindestkapital: ein Euro pro Gesellschafter
- Gründungskosten: ab 350 Euro
- Privathaftung: nein
GbR (Personengesellschaft)
Für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind kein Handelsregistereintrag, Geschäftskonten, Notar oder ein Mindestkapital vonnöten. Dafür müssen hier mindestens zwei Freiberufler gemeinsam gründen.
- Mindestkapital: keins
- Gründungskosten: rund 60 Euro Bearbeitungsgebühr beim Gewerbeamt
- Privathaftung: ja
PartG (Personengesellschaft)
Die Partnergesellschaft ist eine Sonderform der OHG (offene Handelsgesellschaft) speziell für Freiberufler. Sie braucht keinen Handelsregistereintrag, Geschäftskonten oder ein Mindestkapital. Dafür muss sie notariell beglaubigt ins Partnerschaftsregister eingetragen werden. Auch hier sind mehrere Freiberufler für die Gründung erforderlich.
- Mindestkapital: keins
- Gründungskosten: Notargebühr
- Privathaftung: ja
Welche Rechtsform eignet sich?
Grundsätzlich bieten Personengesellschaften (GbR und PartG) viele Vorteile. Dazu gehört, dass die Anmeldung des Unternehmens wenig aufwendig ist und kein großes Startkapital angesammelt werden muss, bevor durchgestartet werden kann.
Allerdings ist insbesondere die private Haftung ein großer Nachteil. Gerät das Unternehmen in Schieflage, müssen Gründer mit ihrem privaten Eigentum dafür aufkommen. Anders ist es bei einer Kapitalgesellschaft.
Kapitalgesellschaften wie die GmbH und UG haften beschränkt, und zwar nur mit dem gewerblichen Kapital. Ihr privates Vermögen bleibt sicher.
Wer sein Unternehmen etwa als Start-up ansieht und nicht nur ein Kleinunternehmen bleiben möchte, sollte dafür keine Personengesellschaft gründen. Möchten Gründer Investoren ins Boot holen, eignet sich eine GmbH besser. Bei Personengesellschaften gilt die private Haftung nämlich auch für diese. Wer zuerst eine GbR gründet, aber dann Investoren benötigt, müsste die Rechtsform ändern, was ein langwieriger und kostspieliger Prozess sein kann.
Fazit
Freiberufler müssen sich theoretisch bloß bei dem Finanzamt und/oder Gewerbeamt melden und können sofort starten, ohne Mindestkapital, Gewerbesteuer, Handelsregister und Co. Gründen mehrere Freiberufler ein Unternehmen, eignen sich dafür die GbR und PartG als Rechtsformen. Auch diese Personengesellschaften sind mit wenig Aufwand und Startkapital verbunden.
Für Gründer mit großen Plänen eignen sich Kapitalgesellschaften wie die GmbH. Hier wird zwar mehr Aufwand und ein Mindestkapital benötigt, dafür ist es leichter, Investoren zu finden und das private Vermögen ist abgesichert. Viele Universitäten und staatliche Beratungsstellen helfen dabei, den richtigen Weg zu finden.
Gastartikel