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Am gestrigen Mittwoch, den 25. Januar, wurde gegen den ehemaligen Oberbürgermeister Hans Schaidinger ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ergaben nicht nur den Tatverdacht der Bestechlichkeit, sondern ebenfalls das Vorliegen eines Dienstvergehens.



Hans Schaidinger soll in seiner Dienstzeit bewusst beeinflusst haben, dass das Areal der ehemaligen Nibelungenkaserne an ein bestimmtes Bauunternehmen ging. Im Gegenzug bekam er wohl einen Beratervertrag mit einem monatlichen Honorar in Höhe von 20.000 Euro angeboten, den er scheinbar auch annahm. Noch dazu konnte er angeblich eine Segelyacht mit Skipper kostenlos für eine Reise benutzen. Die Regierung der Oberpfalz soll in einem Schreiben vom 23. Januar ihre Disziplinarbefugnisse an die Landesanwaltschaft Bayern übertragen haben und damit um die Prüfung der Einleitung eines Disziplinarverfahrens gebeten haben. Die Landesanwaltschaft hat im Rahmen von Vorermittlungen teilweise Einsicht in die Strafermittlungsakten bekommen.

Das eingeleitete Disziplinarverfahren gilt auch für Beamte im Ruhestand und wird in diesem Fall bis zum Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt. So werden parallele Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Disziplinarbehörde vermieden. Mögliche Folgen des Verfahrens könnte die anteilige Kürzung des monatlichen Ruhegehalts um höchstes ein Fünftel -  höchstens fünf Jahre lang – sein. Oder aber die Aberkennung des Ruhegehalts.

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