Deutschlands Bürokratie ist ein altbekanntes Problem, welches sich negativ auf das Wachstum der Betriebe auswirkt. Doch besonders kleine und mittelständige Unternehmen sind mit der Flut an Vorschriften komplett überfordert. Bayern sieht nun eine akute Gefahr fuer die deutsche Wirtschaft und fordert vom Bund konkrete Maßnahmen zum Bürokratieabbau.
Die deutsche Wirtschaft ist akut gefährdet. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind für den Wirtschaftsstandort Deutschland von herausragender Bedeutung. Aber gerade diese kleineren Betriebe mit ihren eingeschränkten Verwaltungskapazitäten werden von der Vielzahl von Regelungen und Vorschriften aus verschiedensten Rechtsbereichen oft geradezu erschlagen. Kleinteilige Erleichterungen helfen hier nicht mehr weiter. Bayern fordert deshalb mit einer Bundesratsinitiative, die am 29. September 2023 im Bundesrat behandelt werden soll, vom Bund endlich spürbare Entlastungen im großen Stil.
Der Freistaat legt Maßnahmenkatalog vor
Die Staatsregierung belässt es dabei nicht bei der allgemeinen Forderung nach Entlastungen, sondern fordert vom Bund konkrete Maßnahmen ein, um die Belastung zu senken und dauerhaft niedrig zu halten. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen aus dem Arbeitsrecht, zur Belegpflicht, Statistik und Datenschutz wie:
- Abschaffung der in Zeiten der Digitalisierung nicht mehr nachvollziehbaren zwingenden Papierschriftform für wesentliche Vertragsbedingungen von Arbeitsverträgen (Zulassung der Textform und der elektronischen Form);
- Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für KMU, wonach auf die Arbeitszeitdokumentation verzichtet werden kann, wenn die Arbeitszeit bereits in Dienstplänen oder im Arbeitsvertrag erfasst ist;
- Automatischer Versand von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch die Krankenkassen an den bekannten Arbeitgeber statt – wie aktuell – Abrufpflicht durch KMU bei den Kassen;
- Pragmatischer einzelfallgerechter Umgang mit Gefährdungsbeurteilungen nach der Betriebssicherheitsverordnung bei Anschaffung eines neuen Arbeitsmittels durch KMU (Arbeitsschutz);
- Die bisher für jeden Kleinstbetrag an der Kasse geltende Belegpflicht (§ 146a Abs. 2 AO) soll eine Bagatellregelung vorsehen und damit Belege bei Einkäufen bis zu 15 Euro ausnehmen, um sowohl die damit verbundene Arbeit wie den damit verbundenen Müll zu vermeiden;
- Häufigere Anhebung der Schwellenwerte bei statistischen Meldepflichten. Statistische Erhebungen sollen außerdem so gefasst werden, dass die nötigen Angaben von den Betriebsinhabern möglichst ohne zusätzlichen Rechercheaufwand ermittelt werden können.
- Aufhebung der Pflicht zur Bestellung betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach § 38 Abs. 1 S. 1 BDSG.
- Außerdem soll der Bund prüfen, die „one in, two out“-Regelung (Neue Belastungen dürfen nur in dem Maße eingeführt werden, wie bisherige Belastungen abgebaut werden) auf das Bundesrecht anzuwenden.
- Der Bund soll die umgehende Zuteilung von Wirtschaftsidentifikationsnummern und den raschen Start des Unternehmensbasisdatenregisters sicherstellen.
Bayerische Staatsregierung / RNRed