Der frühere Oberbürgermeister der Stadt Regensburg Joachim Wolbergs musste sich heute beim Landgericht München I wegen Vorteilsannahme und Verstoßes gegen das Parteispendengesetz verantworten. Das Urteil ist auf zweieinhalb Jahre ohne Bewährung gefallen.
Am Mittwoch, den 13. Mai, wurde das Urteil des Landgerichts München I verkündet: Joachim Wolbergs, Fraktionsvorsitzender der Brücke und ehemaliger Oberbürgermeister der Stadt Regensburg (damals SPD), muss für zwei Jahre und sechs Monate ohne Bewährung ins Gefängnis. „Vier Monate der Freiheitsstrafe hat das Gericht aufgrund der langen Verfahrensdauer als bereits vollstreckt angesehen“, erklärt Dr. Laurent Lafleur, Leiter der Pressestelle für Strafsachen am Oberlandesgericht. Eine Umwandlung der Strafe in Bewährung komme jedoch nicht infrage, da dies nach den gesetzlichen Vorschriften nur bei Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren in Betracht gezogen werden würde, fügte er an.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil des Landesgerichts München I kann erst in Kraft treten, sobald keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden. So würde das Urteil erst rechtskräftig, wenn Wolbergs Verteidiger keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten würde. „Der Reaktion des Verteidigers nach zu urteilen würde ich vermuten, dass der Angeklagte Revision gegen das Urteil einlegen wird“, sagt Dr. Lafleur.
Wolbergs Verteidiger will das Urteil nicht hinnehmen
Auch mehrere Medien berichten, dass Wolbergs Verteidiger Peter Witting angekündigt habe, weitere rechtliche Schritte einzuleiten und gegen das Urteil vorzugehen.
RNRed