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Beamte der Kontrolleinheit Prävention der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg überprüften in den vergangenen Tagen mehrere asiatische Restaurants im Großraum Regensburg. In einem Fall suchte der Koch beim Betreten des Lokals durch die Zöllner sofort das Weite.Aus gutem Grund, wie sich herausstellte, nachdem die Beamten den Asiaten dingfest machen konnten.

Zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland legte er einen Arbeitsvertrag als Spezialitätenkoch in einem asiatischen Restaurant vor. Diese Stelle hatte er jedoch offiziell nie angetreten. Stattdessen war er über eine längere Zeit dort illegal beschäftigt.
Da der Mann die Aufenthaltsgenehmigung erschlichen hatte, nahmen ihn die Zöllner fest und übergaben ihn zuständigkeitshalber an die Polizei.

Außerdem beschäftigte der Wirt eine Bedienung, die sich nur mit einer italienischen Aufenthaltserlaubnis ausweisen konnte. Eine Arbeitsaufnahme war ihr mit diesem Papier in Deutschland jedoch nicht gestattet.

Die Zöllner leiteten gegen die Frau ein Bußgeldverfahren ein. Den Arbeitgeber erwartet nun eine Anzeige wegen des Erschleichens einer Aufenthaltserlaubnis für den Koch sowie wegen der illegalen Beschäftigung der Bedienung.
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Bild: Bildungs- und Wissenschaftzentrum der Bundesfinanzverwaltung

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