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Bisher war das Streamen von Filmen und Serien im Netz eine Grauzone. Das Herunterladen widerrechtlich im Netz verbreiteter Inhalte war zwar klar illegal, beim Streaming werden Inhalte jedoch nur kurzzeitig im Cache des Browsers gespeichert und danach automatisch wieder gelöscht. Das machte Streaming zu einem Ausnahmefall, denn ein Nutzer der streamt tut dies nur für den Eigengebrauch, verbreitet Inhalte also nicht weiter.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes jedoch klärte die Rechtslage und beschloss: Auch das anschauen illegaler Inhalte ohne download ist illegal. Grund für dieses Urteil waren Gerichtsverhandlungen über den Niederländischen „Filmspeler“. Dabei handelt es sich um eine Mutlimedia-Box, die es Nutzern ermöglicht Inhalte aus dem Web über den Fernseher abzurufen. Im Gegensatz zu anderen dieser Art, lieferte der „Filmspeler“ jedoch auch die Möglichkeit, illegal verbreitete Serien und Filme über die Box anzusehen.

Nachdem ein Niederländischer Gerichtshof den Europäischen um eine Entscheidung bezüglich des Themas bat, kam dieser zu dem Urteil, dass auch das flüchtige Speichern – und somit Vervielfältigen – widerrechtlich verbreiteter Inhalte illegal sei. Dieses Urteil lässt sich auch auf Computer übertragen. Denn der Nutzer, der am Computer Inhalte dubioser Streaming-Seiten abruft, macht nichts anderes als der, der für diesen Zweck den „Filmspeler“ benutzt.

Aus diesem Grund kann nun eine erhöhte Anzahl von Abmahnungen erwartet werden. Denn bisher wurden nur die Anbieter der dubiosen Seiten belangt, nicht aber deren Benutzer. Trotzdem ist das blose illegale Streaming von Inhalten noch immer mehr oder weniger harmlos. Denn obwohl das Haftungs- und Abmahnrisiko durch die Entscheidung gestiegen sind, ist es schwer an IP-Adressen einzelner Nutzer zu kommen um diese zu belangen. Bei File-Sharing Software sind die Daten der Täter schon einfacher herauszufinden. Kommt es doch zu einem Verfahren, fällt dies mit aller Wahrscheinlichkeit weniger teuer aus als beim File-Sharing. Es darf mit Strafen von fünf bis zehn Euro pro Film, zuzüglich Abmahnkosten gerechnet werden. Insgesamt können so pro Verfahren bis zu 150 Euro anfallen.

Zusätzlich können Nutzer illegaler Angebote von nun an nur belangt werden, wenn ihnen die Urheberrechtsverletzungen bekannt sind. Viele dubiose Webseiten machen dies allerdings nicht klar. Ob Nutzer haften müssen, wird in Zukunft also im Einzelfall geklärt. Trotzdem sollten Sie, was die Nutzung illegaler Inhalte im Netz angeht, in Zukunft vorsichtiger sein – und Serien und Filme doch lieber auf Netflix, Amazon Prime oder DVD ansehen.

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