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Bayern geht in der aktuellen Corona-Krise erneut einen Sonderweg. Ministerpräsident Markus Söder reichen die Beschlüsse zwischen Bund und Ländern nicht aus. Im Freistaat zieht er bei den Corona-Regeln deshalb noch mal deutlich an.

Die Corona-Neuinfektionen steigen auch in Deutschland wieder rasant an. Ministerpräsident Markus Söder und sein Kabinett verschärfen die Corona-Regeln im Freistaat deswegen noch mal deutlicher als in anderen Bundesländern. Damit will die Staatsregierung vor allem die Gesundheit von Risikogruppen schützen und eine Überforderung des Gesundheitssystems verhindern. Kommt der Anstieg der Infektionszahlen durch die verschärften Maßnahmen nicht spätestens binnen zehn Tagen zum Stillstand, „sind weitere gezielte Beschränkungen unvermeidlich, um öffentliche Kontakte weitergehend zu reduzieren“, so die bayerische Staatsregierung in einer Pressemitteilung.  

Maßnahmen in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz größer als 35
  • Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen (z.B. Fußgängerzonen, Marktplätze), in allen öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (z.B. Fahrstühle, Kantinen, Eingangsbereich von Hochhäusern), in den Schulen (außer Grundschulen) und Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz.
  • Es wird eine Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Ab 23 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 23 Uhr ein Alkoholverbot.
  • Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt
Maßnahmen in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz größer als 50
  • Es wird eine Sperrstunde um 22 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Ab 22 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 22 Uhr ein Alkoholverbot.
  • Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 5 Personen begrenzt.  
Das Kabinett appelliert außerdem an alle Bürger, sich an die allgemeinen Schutzregeln zu halten. Hierzu gehören die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern, die Hygieneregeln sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Hinzu kommt das ausreichende Lüften insbesondere beim Aufenthalt von mehreren Personen in geschlossenen Räumen. Außerdem wird dazu geraten, eine Mund-Nasen-Bedeckung überall zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann – und zwar auch dann, wenn dazu keine ausdrückliche Verpflichtung besteht.

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