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Nach der Zulassung des Covid-19-Impfstoffs von Biontech wird seit dem 27. Dezember 2020 auch in der Region Regensburg geimpft. Wieviel Impfstoff aktuell vorhanden ist, wer sich derzeit impfen lassen kann und an wen man sich im Falle einer Impfung wenden muss, erklären wir hier. 

Wieviel Impfstoff gibt es aktuell in der Region? 

Nachdem am 26. Dezember die ersten rund 1.000 Impfstoffdosen in der Oberpfalz ankamen, folgten am 28. und 30. Dezember zwei weitere Lieferungen mit jeweils rund 10.000 Dosen des ultratiefgekühlten Impfstoffs von BioNTech. Von diesen insgesamt fast 21.000 Impfdosen gingen 1.630 an die beiden Impfzentren des Landkreis Regensburg sowie 1.305 Impfdosen an das Impfzentrum der Stadt Regensburg. Da ein Impfschutz erst nach zweifacher Impfung gegeben ist, wurden 50 Prozent des gelieferten Impfstoffes laut der Regierung Oberpfalz zurückgestellt und in zentralen Lagerstandorten des Freistaats zwischengelagert.

Die nächste Impfstoff-Lieferung für die Oberpfalz wird nach Verschiebungen erst für den 8. Januar erwartet und am 9. Januar an die jeweiligen Impfzentren im Landkreis verteilt. Ab der zweiten Januarwoche soll Bayern wöchentlich mit weiteren 107.000 Impfdosen versorgt werden. Bleibt die Verteilung der Dosen auf die Regierungsbezirke konstant, könnten in der Oberpfalz pro Woche 5.000 Personen geimpft werden. Die Oberpfalz verfügt über 1,1 Millionen Einwohner. 

Wo wurde der bereits gelieferte Impfstoff verwendet? 

Im Landkreis Regensburg wurden die ersten Impfstoffdosen vorrangig dazu genutzt, Risikopatienten in Senioren- und Behinderteneinrichtungen sowie in den beiden eingerichteten Impfzentren zu impfen. Die erste Lieferung mit 100 Dosen wurde am 27. Dezember von einem mobilen Team für die Erstimpfung von Bewohnerinnen und Bewohnern des Seniorenheims Str. Josef Mintraching verwendet, des Weiteren für bereits erste stationäre Impfungen an den beiden Impfzentren an erstpriorisierte Personen. Die zweite Lieferung von 795 Impfdosen ging über vier mobile Teams in Senioren- und Behinderteneinrichtungen sowie an die Klinik Donaustauf und das Impfzentrum Schierling. Die dritte Lieferung mit 735 Dosen wurde sowohl von den mobilen Teams in Senioren- und Behinderteneinrichtungen als auch im Impfzentrum Schierling verwendet.  Auch in Regensburg wurden gemäß der Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, zunächst alle Menschen im Alter von über 80 Jahren sowie die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen geimpft. Hinzu kommen Beschäftigte im Gesundheitswesen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind. 

Wer kann sich derzeit impfen lassen? 

Da der Impfstoff in der Anfangsphase nur begrenzt zur Verfügung stehen wird, werden zu Beginn nur jene Personen geimpft, die über ein sehr hohes Risiko für einen schweren Verlauf verfügen. Ebenso werden alle Personen geimpft, die aus beruflichen Gründen ein hohes Ansteckungsrisiko aufweisen. Die Impfung ist für alle freiwillig. Eine Impfpflicht existiert nicht. Aktuell können sich alle Impfwilligen impfen lassen, die entweder
  • über 80 Jahre alt sind,
  • in einem Senioren- oder Altenpflegeheim wohnen,
  • in der ambulanten oder stationären Altenpflege arbeiten,
  • in einer medizinischen Einrichtung mit hohem Ansteckungsrisiko arbeiten (z.B. in der Notaufnahme oder der Betreuung von COVID-19-Patienten) oder
  • in der Arbeit Kontakt zu sehr verletzlichen Personen haben (z.B. auf manchen Krebsstationen)
Um diese Risikogruppen als erstes schützen zu können, werden diese vor allem durch mobile Impfteams direkt vor Ort in den Einrichtungen geimpft. Eine Impfung in den Impfzentren selbst wird daher in der Anfangsphase nur begrenzt erfolgen können.  

Wen betrifft das in der Region konkret?

Im Landkreis gibt es derzeit 43 Senioren- und Behinderteneinrichtungen, davon 25 Pflegeheime, ein Hospiz, acht Behinderteneinrichtungen und neun ambulante Wohngemeinschaften mit insgesamt 2.150 Bewohnern und etwa 1.950 zur Mitarbeitern, die zur Impfung zugelassen sind. Zielsetzung ist eine Impfung aller impfwilligen Bewohner und Mitarbeiter in diesen Einrichtungen innerhalb der nächsten zwei Wochen, sofern der Impfstoff verfügbar ist. Zudem leben zum derzeitigen Stand insgesamt 10.716 Personen im Landkreis Regensburg, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Im Stadtgebiet Regensburg leben weitere 8.000 über 80-Jährige. 

Was muss ich tun, um mich impfen lassen zu können? 

Bewohner oder Mitarbeiter einer Pflegeeinrichtung werden in der Regel kontaktiert, ohne dafür mit den Impfzentren in Kontakt treten zu müssen. Die Impfung erfolgt direkt in der Einrichtung.

Bei Individualimpfungen für aktuell berechtigte Personengruppen müssen sich die erstpriorisierten Personen an das Impfzentrum an ihrem Wohnsitz oder am Ort ihres ständigen Aufenthalts wenden. Das gilt selbst dann, wenn ein anderes Impfzentrum näher oder besser zu erreichen wäre. Eine Impfung in den Hausarztpraxen wird zu Beginn des Impfgeschehens nicht möglich sein. Für die Impfung ist aktuell eine Terminvereinbarung im jeweiligen Impfzentrum notwendig. Ab Mitte Januar sollen die Terminvereinbarungen zentral abgewickelt werden.  

Impfen lassen können sich Landkreisbürger entweder
  • im Impfzentrum im Landratsamt-Nebengebäude, Altmühlstraße 1 a, 93059 Regensburg oder
  • im Impfzentrum am MVZ Schierling, Rathausplatz 25, 84069 Schierling.
Terminvereinbarungen erfolgen für Landkreisbürger ausnahmslos auf der Internetseite des Landkreises. Terminangebote erscheinen auf der Landkreisseite aber nur bei Verfügbarkeit. Die ersten vier Impftermine sind bereits ausgebucht. Sobald wieder Impfstoff verfügbar ist, werden die nächsten Termine für impfberechtigte Bürger online freigeschaltet. Die Impfzentren des Landkreises erreichen Sie unter der Telefonnummer 0941 / 40 09 444.

Bürger der Stadt Regensburg können sich
  • im Impfzentrum der Stadt Regensburg auf der Warendult impfen lassen.
Die Terminvereinbarung beim Impfzentrum der Stadt Regensburg ist aktuell ausnahmslos telefonisch möglich. Erreichbar ist das Impfzentrum Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 0941 / 507 88 66.

Neben der Möglichkeit der eigenen Kontaktaufnahme werden alle Bürger in den nächsten zwei bis drei Wochen mittels eines Schreibens vom Landkreis oder der Stadt kontaktiert. Dieses informiert schließlich jeden Bürger nicht nur im Detail über die COVID-19-Schutzimpfung, sondern auch über das Procedere der Terminvergabe.

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