Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat am vergangenen Montag Anklage gegen einen 49-jährigen ehemaligen Oberarzt eines Kelheimer Krankenhauses wegen des Tatvorwurfs des Mordes erhoben. Dem Angeschuldigten liegt zur Last, im Juli 2022 einem damals 79-jährigen Patienten des Krankenhauses ohne medizinische Veranlassung ein Morphin verabreicht und diesen hierdurch getötet zu haben.
Staatsanwaltschaft Regensburg und Kriminalpolizei Landshut ermittelten aufgrund einer Mitteilung der Klinikleitung bereits seit Juli 2023 gegen einen Anästhesisten eines Kelheimer Krankenhauses. Der Angeschuldigte befindet sich in dieser Sache wegen eines Todesfalles vom 09.07.2022 bereits seit 30.04.2024 in Untersuchungshaft in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt.
Ohne Notwendigkeit: Morphin in hoher Dosis
Gegenstand der Ermittlungen sind mehrere Todesfälle im betroffenen Krankenhaus, die von Mitarbeitern der Intensivstation als bedenklich eingestuft werden und an denen der Angeschuldigte beteiligt gewesen sein soll. Die nunmehr erhobene Anklage befasst sich ausschließlich mit dem Tod eines 79-jährigen Patienten am 09.07.2022. Die übrigen angezeigten Todesfälle sind weiterhin Gegenstand laufender Ermittlungen.
Im Detail liegt dem Angeschuldigten zur Last, am 08.07.2022 entgegen medizinischer Indikation das Absetzen der bisherigen Medikation und das Anschließen des Patienten an eine Perfusor zur intravenösen Injektion von Morphin angeordnet zu haben. Im Anschluss soll der Angeschuldigte selbst die Dosierung derart erhöht haben, dass diese in absehbarer Zeit zum Tode des Patienten führen musste. Der Geschädigte verstarb am 09.07.2022 um 00:17 Uhr.
„Heimtückische Tat“
Gegenstand der Ermittlungen war insbesondere die Frage, ob es aus medizinischer Sicht indiziert war, die ursprüngliche kurative Behandlung des Patienten auf eine palliative Versorgung umzustellen.
Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei der Anklageerhebung insbesondere auf ein rechtsmedizinisches Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München, wonach es bei dem betroffenen Patienten keine medizinische Indikation für eine Änderung des Therapiezieles zu einer palliativen Behandlung gab. Auch sei die Gabe von Morphin vorliegend nicht veranlasst gewesen und habe zum Tode des Geschädigten geführt.
Der Anklagevorwurf lautet auf Mord. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeschuldigten insbesondere zur Last, die Taten heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangen zu haben.
Widerspruch der medizinischen Gutachten
Der Angeschuldigte hat im Rahmen der Ermittlungen angegeben, sich an den konkreten Vorfall nicht zu erinnern. Der Angeschuldigte ließ jedoch zwei medizinische Sachverständigengutachten vorlegen, die im Widerspruch zur Einschätzung der Rechtsmedizin München stehen. Diese gelangen zu dem Ergebnis, dass eine Umstellung des Therapieziels auf eine palliative Versorgung gerechtfertigt gewesen sei.
Es wird darauf hingewiesen, dass für den Angeschuldigten weiterhin uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt. Das Landgericht Regensburg wird nunmehr über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden müssen.
Staatsanwaltschaft Regensburg / RNRed