Stadt und Landkreis verhängen Stallpflicht für Geflügel
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Zum Schutz vor einer Ausbreitung der Vogelgrippe haben Stadt und Landkreis Regensburg für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter eine Stallpflicht verhängt. Hierunter fallen etwa Hühner, Enten oder Gänse, die in Gefangenschaft gehalten werden.
Aufgrund des sehr dynamischen Seuchengeschehens rund um die Geflügelpest hat die Stadt für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter in Regensburg die Aufstallung ihrer Vögel angeordnet. Auch der Landkreis hat eine Stallpflicht für Geflügel verhängt. Hierunter fallen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden. Die Aufstallung muss in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung erfolgen. Die Vorrichtung muss aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen. Außerdem müssen alle Geflügelhalter ergänzende Aufzeichnung über die Anzahl der täglich verendeten Tiere und die Anzahl der gelegten Eier führen.
Bayernweit Fälle von Vogelgrippe
Bayernweit wurde der Erreger der Geflügelpest bislang bei insgesamt 23 Wildvögeln und drei Hausgeflügelbeständen nachgewiesen (Stand 3. März 2021). Unter anderem in den Landkreisen Straubing-Bogen und Cham wurden tote Wildvögel aufgefunden, die positiv auf das Virus getestet wurden. Hinzu kommt der Ausbruch in einem Geflügelbetrieb bei Nittenau.
Es muss davon ausgegangen werden, dass der Erreger der Geflügelpest derzeit in der Wasser-Vogel-Population in weiten Teilen Bayerns vorkommt. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sieht das Infektionsrisiko in Bezug auf ganz Bayern derzeit als hoch an und befürchtet weitere Ausbrüche bei Wildvögeln und Hausgeflügel.
Erhöhte Gefahr in Regensburg
Wegen der örtlichen Gegebenheiten im Stadtgebiet mit den großen Flüssen Regen und Donau, aber auch mit kleineren Gewässern im Stadtsüden wie Aubach und Islinger Mühlbach besteht auch in der Stadt Regensburg das große Risiko, dass die Tierseuche durch infizierte Wildvögel in die Nutzgeflügelbestände wie den Haltungen von Hühnern, Wachteln, Enten und Gänsen eingetragen wird. Die effektivste Maßnahme zum vorbeugenden Schutz der Nutzgeflügelbestände ist neben einer erhöhten Betriebshygiene die Aufstallung von Nutzgeflügel zur Verhinderung des Kontaktes mit Wildvögeln.
Übertragung auf Menschen nicht ausgeschlossen
Auch bei der Vogelgrippe besteht die Möglichkeit einer Übertragung auf den Menschen. Wer einen kranken oder verendeten Wildvogel wie Wassergeflügel, Greifvögel und Eulen findet, sollte einen direkten Kontakt unbedingt vermeiden und stattdessen unter Angabe des Fundorts und wenn möglich der Vogelart zeitnah die Veterinärabteilung des Umweltamtes unter der Rufnummer 0941 / 5073319 informieren. Außerhalb der Dienstzeiten nimmt die integrierte Leitstelle der Berufsfeuerwehr die Meldungen entgegen.
Geflügelhalter, bei denen der Verdacht auf Ausbruch der Tierseuche im eigenen Bestand besteht, etwa bei einem Einbruch der Legeleistung oder einer erhöhten Sterblichkeit im Bestand, müssen den Verdacht ebenfalls dem Umweltamt melden.