Durch eine Änderung der bayernweit gültigen Zuständigkeitsverordnung dürfen ab Dienstag, den 01. April, alle elektrisch betriebenen Fahrzeuge mit einem „E“ am Ende des Kennzeichens auf allen öffentlichen Parkplätzen bis zu drei Stunden kostenlos parken. Wo diese Regelung gilt und was zu beachten ist, erfahren Sie hier.