Im Fall des suspendierten Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs verlas Richterin Elke Escher am Morgen des 03. Juli 2019 das Urteil und sprach in allen bis auf zwei Anklagepunkte frei. Hierbei nutzte sie die Gelegenheit, sowohl die Staatsanwaltschaft erneut zu rügen als auch das teilweise ausfallende Verhalten Wolbergs während des Prozesses als „nachvollziehbar“ zu erklären: Die Staatsanwaltschaft habe versucht, die Vorwürfe bis zum „bitteren Ende“ aufrecht zu erhalten – Wolbergs sei ruiniert, von Strafe wird abgesehen.