Der suspendierte Oberbürgermeister Joachim Wolbergs darf den Oberstaatsanwalt „Obergschaflter“ nennen. Vorsitzende Richterin Elke Escher wies am 39. Verhandlungstag im Regensburger Korruptionsprozess einen Antrag der Staatsanwaltschaft zurück, Wolbergs Aussage ins Protokoll aufzunehmen. Dem suspendierten Oberbürgermeister droht wegen seiner Bezeichnung somit kein weiteres Verfahren.